Praxistage GB-Seelsorge
Behinderten- und Psychiatrieseelsorge im Erzbistum Köln
Leben mit Selbst-Bestimmung und Grenzen
Die Forderung nach Selbstbestimmung war und ist eines der großen Anliegen von vielen Menschen mit Behinderung. Auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist das Thema selbstbestimmtes Leben ein zentraler Aspekt.
Gerade bei Menschen mit einer geistigen Behinderung geht es aber oft auch um Schutz und Fürsorge. Wenn Betreuer den Eindruck haben, dass ein Mensch mit einer geistigen Behinderung die Folgen seiner Handlung nicht richtig einschätzen kann, wird die Selbstbestimmung oft eingeschränkt.
Manchmal scheint es geboten, Menschen mit Behinderung am Weglaufen zu hindern, medizinisch sinnvolle Behandlungen mit sanftem Druck zu erreichen, Einfluss auf das Essensverhalten zu nehmen, bei Beziehungen fürsorglich zu intervenieren,….
Wo Unterstützung aufhört und Zwang anfängt scheint manchmal eine Frage der Wahrnehmung zu sein. Andererseits sind in Deutschland viele Dinge auch juristisch klar geregelt.
Und so kann in einem vermeidlich fürsorglichen „Du bleibst jetzt besser drinnen.“ auch die Grenze zu einer Straftat nicht weit entfernt sein.
In der Seelsorge haben wir neben den Menschen mit Behinderung auch Kontakt zu Angehörigen, Betreuern und Mitarbeitenden in der Einrichtung. Oft kommen die Begleiter in der Seelsorge in eine Vermittlerrolle zwischen Menschen mit unterschiedlichen Interessen.
In diesem Jahr haben wir nochmals Richter Harald Reske als Gesprächspartner eingeladen. Herr Reske war lange Kölns leitender Betreuungsrichter und bezeichnet sich selbst als „Sozialarbeiter mit dem Gehalt eines Richters“. Er wird uns aufzeigen, wo die Grenzen des Erlaubten sind und welche Ideen und Möglichkeiten im „Werdenfelser Weg“ liegen.
Diese Praxistage werden von Menschen aus der seelsorglichen Praxis für Menschen in der seelsorglichen Praxis gestaltet.
Ziel dieser Veranstaltung ist die direkte, praktische Umsetzung des Erlebten in die seelsorgliche Praxis.
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