Rehabilitationssport gehört zu einer wichtigen ergänzenden Leistung in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen. Zu den Rehabilitationssportarten zählen Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen sowie Bewegungsspiele in Gruppen. Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe von Angeboten im Breitensport des Behindertensports.
Mit der Einführung des Neunten Buch des Sozialgestzbuchs (SGB IX) im Jahr 2001 wurden speziell
für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rahmen des Rehabilitationssports eingeführt (im § 44, Abs. 1 Nr. 3).
Wie kam es zu diesen speziellen Übungen für behinderte Frauen und Mädchen? Behinderte Frauen und Mädchen sind in hohem Maße von (sexualisierter) Gewalt betroffen. Studien zufolge haben mehr als 60% der behinderten Frauen, die in Einrichtungen leben, sexualisierte Gewalt erfahren. Diese hat verschiedene Ursachen.
Abhängigkeitsverhältnisse z.B. durch die Notwendigkeit einer körperlichen Pflege verstärken das Machtgefälle zwischen Pfleger/Pflegerin und der behinderten Frau und begünstigen so das Entstehen von Gewalt. Zudem haben viele Frauen mit Behinderung durch häufige Klinikaufenthalte und körperliche Therapien nie gelernt, ihre Grenzen zu bewahren, nach dem Motto: „An mir darf jede und jeder herumfummeln: der Arzt, der Pfleger, die Krankenschwester, der Therapeut.“
Viele Frauen, gerade auch in Einrichtungen, aber auch gehörlose Frauen, haben nur ungenügende
Kenntnisse über Sexualität. Ihnen sind oftmals die Grenzen zwischen z.B. Pflege und Übergriffen bis hin zu Gewalt nicht deutlich. Aus Unsicherheit wehren sie sich nicht.
Doch jede Frau kann sich wehren! Aus dieser Erkenntnis heraus haben behinderte Frauen gemeinsam mit Trainerinnen spezielle Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse als Gewaltprävention für behinderte Frauen und Mädchen entwickelt. In diesen Kursen lernen die Teilnehmerinnen in speziell für ihre Beeinträchtigung angepassten Übungseinheiten, ihre Grenzen zu erkennen und zu wahren.
Martina Puschke*
Wenn wir uns den Auftrag und den Anspruch von Kirche wirklich grundsätzlich noch einmal vor Augen führen, dann dürfte das Referat für Behinderten- und Psychiatrieseelsorge überhaupt nicht existieren. Denn gemessen an dem Anspruch und am Auftrag von Kirche sind wir völlig überflüssig. Konkret heißt dies: „In der Kirche darf und dürfte es keine besondere Struktur geben, es dürfte keine besondere Aufgabe im Sinne eines speziellen Referates geben, das sich mit dem besonderen Problem der Behindertenarbeit befasst, wenn – ja wenn – Kirche wirklich Kirche wäre.“
Und unsere Kirche ist eben auch ein Spiegelbild der real existierenden Gesellschaft. Dies heißt, wir finden in der Kirche keine anderen Menschen vor als in der Gesellschaft, in der wir eingebettet sind.
Wenn wir uns den Ursprung der christlichen Gemeinde noch einmal vergegenwärtigen, dann waren es ja vor allem die Blinden und Lahmen, die Tauben und Besessenen, die Asozialen und Zöllner, die Aussätzigen und die Huren, u. a. diejenigen, die den Hauptbestandteil dieser ersten Gemeinde bildeten. Und heute singen wir noch in vielen Gottesdiensten sicher auch mit Inbrunst und innerer Überzeugung, z. B. das Lied: „Alle Knospen springen auf, fangen an zu blühen …“ und dann weiter im Text: „… Lahme gehen, Blinde sehen, Stumme grüßen.“ Und wo sind sie die Blinden, die Lahmen, die Stummen und die Tauben?
So versteht sich die Arbeit in der Behindertenpastoral insofern als „besondere Pastoral“, da wir davon ausgehen, dass die Integration der verschiedensten behinderten Menschen in die Gemeinde vor Ort dann als wechselseitige Bewegung auch für die Gemeinde selbst fruchtbar ist. Es geht also darum, voneinander, vom behinderten Menschen in der Gemeinde als Gemeinde zu lernen. Konkret: seine Erfahrungen mit Leid, mit Krankheit, mit Behinderung, mit sozialer Isolation, seine Besonderheiten im Denken, Fühlen und Handeln und vor allem seine Bewältigungen seiner Situation im Sinne von Hoffnung und letztlich dann seine Fragen und seine Zweifel an Gott, Kirche und Gemeinde zu Wort kommen zu lassen.
Ansatzpunkt unserer Arbeit sind die gesellschaftlich bedingten und damit vorgegebenen „Vorort-Situationen“ des Behinderten selbst. Dort, wo behinderte Menschen sich aufhalten, wo sie ihren behinderungsbedingten Raum gefunden haben (z. B. in Einrichtungen für Behinderte, bei Selbsthilfegruppen, Integrativkreisen, Kontaktstellen, Werkstätten, zu Hause, in Wohngruppen etc.), besteht in Zusammenarbeit mit der Caritas und anderen Hilfsorganisationen ein erster Ansatzpunkt der Seelsorge
Das Team des Referates Behindertenseelsorge
siehe auch:
Deutsche Bischofskonferenz
Arbeitsstelle Pastoral für Menschen mit Behinderung