Logoleiste: Behindertenseelsorge im Erzbistum Köln
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Bilderfries mit Gesichtern

Mitarbeiter

Kurzübersicht über den Inhalt



Insgesamt unterscheiden wir dabei 4 Gruppen von Mitarbeiterrn:
  1. Pastorale Mitarbeiter mit einem eigenen Aufgabengebiet in der Behindertenpastoral:
    Dies sind vor allem Mitarbeiter, deren Aufgabenbereich hauptamtlich in der Seelsorge bei bestimmten Institutionen, wie z. B. psychiatrischen Großeinrichtungen, Heimen etc. liegt. Hier ist es jedoch für alle Beteiligten notwendig, dass eine Anbindung an eine Gemeinde vor Ort im Sinne von subsidiärer Tätigkeit gewährleistet ist.

  2. Pastorale Mitarbeiter, mit einem anteiligen Aufgabengebiet in der Behindertenpastoral:
    Dies sind Mitarbeiter, die neben gemeindlichen Aufgaben besondere Aufgaben in der Behindertenpastoral in einem bestimmten Stellenschlüsselanteil mit wahrnehmen.

  3. Beauftragte in der Behindertenpastoral:
    Dies sind Mitarbeiter aus der Gemeinde, die ohne eine anteilige Verrechnung im Stellenschlüssel sich für ein besonderes Aufgabengebiet in der Behindertenpastoral mit verantwortlich fühlen. Diese Beauftragung erfolgt jedoch auch durch die bischöfliche Behörde.

Alle pastoralen Dienste verstehen sich in ihrer Aufgabe jedoch nicht nur als für die jeweilige Institution, Gruppe bzw. Gemeinde zuständig, sondern sie sind gleichzeitig auch Ansprechpartner für ein bestimmtes regionales Gebiet (z. B. Kreisdekanat) in ihrem fachspezifischen Aufgabenbereich. Zuständig für die Fachaufsicht der so Tätigen, ist dann das Referat der Behindertenseelsorge in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Personaleinsatzstelle.

Und wenn dies dann alles so umgesetzt ist und der Lernprozess wechselseitig greifen kann, dann sind wir als Referat für Behinderten- und Psychiatrieseelsorge endlich überflüssig, denn dann wird wir - so unsere Auffassung - ein kleines Stückchen weiter auf dem Weg zur christlichen Gemeinschaft - Kirche.